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BAG, 09.12.1974 - 3 AZR 42/74 - Berufungsschrift; Ladungsfähige Anschrift; Beklagter; Formmangel
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 09.12.1974, Az.: 3 AZR 42/74
Berufungsschrift; Ladungsfähige Anschrift; Beklagter; Formmangel
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Hannover 19.12.1973 - 4 Sa 476/72
Fundstelle:
NJW 1975, 1429-1430 (Volltext mit amtl. LS)
BAG, 09.12.1974 - 3 AZR 42/74
Amtlicher Leitsatz:
Die Berufungsschrift muß die ladungsfähige Anschrift des Berufungsbeklagten enthalten; die Berufung ist unstatthaft, wenn es daran fehlt und der Mangel nicht bis zum Ablauf der Berufungsfrist behoben ist.