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BAG, 27.01.1975 - 5 AZR 404/74 - Fristlose Kündigung; Krankheit; Arbeitsunfähigkeit; Anzeigepflicht; Annahmeverzug
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 27.01.1975, Az.: 5 AZR 404/74
Fristlose Kündigung; Krankheit; Arbeitsunfähigkeit; Anzeigepflicht; Annahmeverzug
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Berlin 28.06.1974 - 3 Sa 23/74
Fundstellen:
DB 1975, 1082-1083 (Volltext mit amtl. LS)
NJW 1975, 1335-1336 (Volltext mit amtl. LS)
BAG, 27.01.1975 - 5 AZR 404/74
Amtlicher Leitsatz:
Teilt ein Arbeitnehmer nach einer vom Arbeitgeber ausgesprochenen fristlosen Kündigung mit, daß er krank ist, und wehrt er sich alsdann in einer Klage gegen die Kündigung, so muß er das Ende der Arbeitsunfähigkeit anzeigen und seine Dienste anbieten, wenn er Zahlungsansprüche wegen Annahmeverzugs des Arbeitgebers geltend machen will.