Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Die Inhalte des Bereichs „Fachwissen SV“ geben Ihnen kostenlos Auskunft zu allen Themen der Sozialversicherung. Sie sind ein exklusives Angebot für eingeloggte Nutzer.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?
BAG, 17.03.1976 - 4 AZR 77/75 - Vereinbarung einer längeren Kündigungsfrist; Materielle Rechtskraft von Vorprozeßurteilen
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 17.03.1976, Az.: 4 AZR 77/75
Vereinbarung einer längeren Kündigungsfrist; Materielle Rechtskraft von Vorprozeßurteilen
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Mainz 04.12.1974 - 2 (3) Sa 327/74
Fundstellen:
DB 1976, 1869-1870 (Volltext mit amtl. LS)
NJW 1976, 2285-2286 (Volltext mit amtl. LS)
BAG, 17.03.1976 - 4 AZR 77/75
Amtlicher Leitsatz:
1. Ist arbeitsvertraglich eine längere als die in Betracht kommende gesetzliche Kündigungsfrist vereinbart worden, so gilt im Falle des § 22 Abs. 1 Satz 2 KO die kürzere gesetzliche Kündigungsfrist.
2. Bei der Bestimmung der Reichweite der materiellen Rechtskraft von Vorprozeßurteilen ist auf den Inhalt der Urteilsformeln abzustellen, zu deren Auslegung jedoch auch die Tatbestände und Entscheidungsgründe mitherangezogen werden können bzw. mitherangezogen werden müssen.