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BAG, 11.02.1981 - 7 AZR 61/79 - Klkageantrag; Feststellungsklage
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 11.02.1981, Az.: 7 AZR 61/79
Klkageantrag; Feststellungsklage
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Stuttgart 01.12.1978 - 7 Sa 157/77
Fundstelle:
BB 1981, 1528
BAG, 11.02.1981 - 7 AZR 61/79
Amtlicher Leitsatz:
Auch für einen erstmals in der mündlichen Verhandlung erhobenen Anspruch (1. Alternative des § 261 Abs. 2 ZPO) gelten die Erfordernisse des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO. Ein ohne jede Begründung gestellter Klageantrag ist deshalb nicht als unbegründet, sondern als unzulässig abzuweisen.