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BAG, 22.10.1981 - 6 ABR 69/79 - Einigungsstelle; Beschlußverfahren
Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 22.10.1981, Az.: 6 ABR 69/79
Einigungsstelle; Beschlußverfahren
Verfahrensgang:
vorgehend:
ArbG Hamburg 13.12.1977 - 17 BV 43/77
LAG Hamburg 29.03.1979 - 1 TaBV 3/78
Fundstellen:
BAGE 36, 385 - 392
DB 1982, 811
JR 1982, 440
BAG, 22.10.1981 - 6 ABR 69/79
Amtlicher Leitsatz:
Das Arbeitsgericht kann die Wirksamkeit der Anrufung der Einigungsstelle auch vor deren Entscheidung überprüfen. Die Aussetzung eines solchen Beschlußverfahrens bis zu einer Entscheidung der Einigungsstelle ist nicht zulässig.