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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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BAG, 02.06.1982 - 7 AZR 32/80 - Revision; Kündigung
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 02.06.1982, Az.: 7 AZR 32/80
Revision; Kündigung
Verfahrensgang:
vorgehend:
ArbG Stuttgart 18.06.1979 - 14a Ca 894/78
LAG Stuttgart 14.11.1979 - 3 Sa 97/79
Rechtsgrundlagen:
§ 12 SchwbG
§ 3 SchwbG
Fundstellen:
BAGE 39, 112
JR 1983, 396
NJW 1983, 360 (amtl. Leitsatz) "beschränkte Revisionszulassung bei mehreren Kündigungsgründen"
BAG, 02.06.1982 - 7 AZR 32/80
Amtlicher Leitsatz:
1. Die Revisionszulassung kann in einem Kündigungsrechtsstreit auf bestimmte Unwirksamkeitsgründe (z. B. § 12 SchwbG i. V. mit § 134 BGB) beschränkt werden.
2. Legt der schwerbehinderte Arbeitnehmer dem Arbeitgeber innerhalb der Regelfrist von einem Monat einen die Schwerbehinderteneigenschaft verneinenden Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes vor, ohne auf einen zwischenzeitlich eingelegten Widerspruch hinzuweisen, so liegt hierin keine wirksame Geltendmachung des besonderen Kündigungsschutzes nach §§ 12 ff. SchwbG (Fortführung von BAG 30, 141 = AP Nr. 3 zu § 12 SchwbG sowie BAG vom 14. Mai 1982 - 7 AZR 1221/79