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BAG, 08.06.1982 - 7 AZB 3/82 - Anwaltliche Weisung
Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 08.06.1982, Az.: 7 AZB 3/82
Anwaltliche Weisung
Verfahrensgang:
vorgehend:
ArbG Berlin 05.11.1981 - 36 Ca 329/81
LAG Berlin 29.01.1982 - 11 Sa 102/81
Fundstelle:
NJW 1983, 304 (amtl. Leitsatz)
BAG, 08.06.1982 - 7 AZB 3/82
Amtlicher Leitsatz:
Unterzeichnet ein Anwalt eine fälschlich an das Arbeitsgericht adressierte Berufungsschrift und weist er dabei seine Sekretärin an, die Anschrift "Arbeitsgericht" maschinenschriftlich in "Landesarbeitsgericht" abzuändern, so darf er sich darauf verlassen, daß seine Weisung ausgeführt wird (im Anschluß an BGH, Beschluß vom 4. November 1981 - VIII ZB 59 und 60/81).