Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Die Inhalte des Bereichs „Fachwissen SV“ geben Ihnen kostenlos Auskunft zu allen Themen der Sozialversicherung. Sie sind ein exklusives Angebot für eingeloggte Nutzer.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?
BAG, 02.08.1982 - 5 AR 146/82 - Vollstreckungsverfahren; Zustellung
Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 02.08.1982, Az.: 5 AR 146/82
Vollstreckungsverfahren; Zustellung
Fundstellen:
BAGE 39, 269 - 270
JR 1983, 440
MDR 1983, 85 (Volltext mit amtl. LS)
NJW 1983, 472 (Volltext mit amtl. LS)
ZIP 1982, 1489
BAG, 02.08.1982 - 5 AR 146/82
Amtlicher Leitsatz:
Hat das Arbeitsgericht einen Vollstreckungsbescheid erlassen, kann es das Mahnverfahren nicht mehr an ein anderes Arbeitsgericht verweisen, wenn es bei einem Zustellungsversuch feststellt, daß der Antragsgegner inzwischen seinen Wohnsitz in den Bezirk eines anderen Gerichts verlegt hat.