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BAG, 19.04.1983 - 3 AZR 16/81 - Übergangsgeld; Anrechnung von Auslandsstipendium; Deutscher Akademischer Austauschdienst; Beschäftigungszeiten
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 19.04.1983, Az.: 3 AZR 16/81
Übergangsgeld; Anrechnung von Auslandsstipendium; Deutscher Akademischer Austauschdienst; Beschäftigungszeiten
Verfahrensgang:
vorgehend:
ArbG Gießen 12.03.1980 - 3 Ca 694/79
LAG Frankfurt 16.10.1980 - 9 Sa 464/80
Fundstelle:
BAGE 42, 212 - 217
BAG, 19.04.1983 - 3 AZR 16/81
Amtlicher Leitsatz:
1. Auf das Übergangsgeld nach dem Bundes-Angestelltentarifvertrag (§§ 62ff BAT) können Bezüge aus einem Auslandsstipendium des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) nicht angerechnet werden.
2. Bei der Berechnung des Übergangsgeldes sind auch solche Beschäftigungszeiten zu berücksichtigen, die zwar im öffentlichen Dienst, aber nicht im Geltungsbereich des BAT verbracht wurden.