Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Die Inhalte des Bereichs „Fachwissen SV“ geben Ihnen kostenlos Auskunft zu allen Themen der Sozialversicherung. Sie sind ein exklusives Angebot für eingeloggte Nutzer.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?
BAG, 05.04.1984 - 6 AZR 70/83 - Beschlußverfahren
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 05.04.1984, Az.: 6 AZR 70/83
Beschlußverfahren
Verfahrensgang:
vorgehend:
ArbG Düsseldorf 07.10.1982 - 11 Ca 4098/82
LAG Düsseldorf 14.12.1982 - 16 Sa 1686/82
Rechtsgrundlagen:
Fundstellen:
BAGE 45, 305 - 313
DB 1984, 1992
JR 1986, 132
NJW 1984, 2599 (amtl. Leitsatz)
BAG, 05.04.1984 - 6 AZR 70/83
Amtlicher Leitsatz:
Über die Anträge des Arbeitgebers nach § 78 a Abs. 4 Satz 1 BetrVG ist im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren zu entscheiden (Aufgabe der mit BAG 28, 8 eingeleiteten ständigen Rechtsprechung).