Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Die Inhalte des Bereichs „Fachwissen SV“ geben Ihnen kostenlos Auskunft zu allen Themen der Sozialversicherung. Sie sind ein exklusives Angebot für eingeloggte Nutzer.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?
BAG, 10.02.1988 - 1 ABN 51/87 - Betriebsrat
Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 10.02.1988, Az.: 1 ABN 51/87
Betriebsrat
Verfahrensgang:
vorgehend:
ArbG Frankfurt am Main - 18.09.1986 - AZ: 10 Bv 5/86
LAG Hessen - 22.09.1987 - AZ: 4 TaBV 290/86
Fundstellen:
RdA 1988, 191
ZTR 1988, 232
BAG, 10.02.1988 - 1 ABN 51/87
Amtlicher Leitsatz:
Mit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 16. Juli 1985 (BAGE 49, 180 = AP Nr. 21 zu § 99 BetrVG 1972) ist die Rechtsfrage entschieden, ob der Betriebsrat einer Einstellung die Zustimmung mit der Begründung verweigern kann, Bestimmungen im A Arbeitsvertrag verstießen gegen ein Gesetz oder einen Tarifvertrag. Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zu dieser Rechtsfrage sind daher nicht mehr divergenzfähig, gleichgültig, zu welchen arbeitsvertraglichen Bestimmungen sie ergangen sind.