Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Die Inhalte des Bereichs „Fachwissen SV“ geben Ihnen kostenlos Auskunft zu allen Themen der Sozialversicherung. Sie sind ein exklusives Angebot für eingeloggte Nutzer.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?
BSG, 13.08.1965 - 11/1 RA 207/62 - Rentenversicherung; Beitragsbefreiung; Befreiungsvoraussetzungen; Befreiungsversicherung; Befreiung von der Versicherungspflicht; Befreiungsanspruch
Bundessozialgericht
Urt. v. 13.08.1965, Az.: 11/1 RA 207/62
Rentenversicherung; Beitragsbefreiung; Befreiungsvoraussetzungen; Befreiungsversicherung; Befreiung von der Versicherungspflicht; Befreiungsanspruch
Fundstellen:
BSGE 23, 241
BB 1965, 1150
BSG, 13.08.1965 - 11/1 RA 207/62
Amtlicher Leitsatz:
Nach AnVNG Art 2 § 1 Buchst b ist bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen die Befreiung nur davon abhängig, daß "für diese Versicherung mindestens ebensoviel aufgewendet wird, wie für sie Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen wären"; weitere Einschränkungen sind dem Gesetz nicht zu entnehmen; es kommt nicht darauf an, daß die Leistungen aus der "Befreiungsversicherung" im wesentlichen das Fehlen der Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzen. Auch die besonderen Versicherungsverhältnisse, die im Rahmen des VVG § 189 (bei Werkspensionskassen mit Zwangsbeitritt und bei "kleineren Vereinen" iS von VAG § 53) abgeschlossen werden, begründen den Anspruch auf Befreiung von der Versicherungspflicht. Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte und das Bundesaufsichtsamt sind nach dem Gesetz nicht ermächtigt, verbindlich zu bestimmen, bei welcher Werkspensionskasse und "kleineren Vereinen" Versicherungsverträge iS des AnVNG Art 2 § 1 abgeschlossen werden dürfen.