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BSG, 15.03.1966 - 10 RV 882/65 - Unzulässige Berufung; Höhe der Ausgleichsrente
Bundessozialgericht
Urt. v. 15.03.1966, Az.: 10 RV 882/65
Unzulässige Berufung; Höhe der Ausgleichsrente
BSG, 15.03.1966 - 10 RV 882/65
Amtlicher Leitsatz:
Eine Berufung, mit der ein Anspruch nach BVG § 41 Abs. 3 idF des 1. NOG KOV weiterverfolgt wird, betrifft die Höhe der Ausgleichsrente und ist nach SGG § 148 Nr. 4 unzulässig.