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BSG, 30.09.1966 - 9 RV 562/65 - Ansprüche der Krankenkasse; Verjährung von Ersatzansprüchen; Ansprüche der Versorgungsverwaltung; Analoge Anwendung der Verjährungsvorschriften
Bundessozialgericht
Urt. v. 30.09.1966, Az.: 9 RV 562/65
Ansprüche der Krankenkasse; Verjährung von Ersatzansprüchen; Ansprüche der Versorgungsverwaltung; Analoge Anwendung der Verjährungsvorschriften
Fundstelle:
SozR Nr 1 zu § 21 BVG
BSG, 30.09.1966 - 9 RV 562/65
Amtlicher Leitsatz:
Die Vorschrift des BVG § 21 Abs. 2 S. 1 idF vor dem 2. NOG KOV, wonach Ersatzansprüche der KK nach BVG § 19 in zwei Jahren verjähren, ist auf entsprechende Ersatzansprüche der Versorgungsverwaltung gegen die KK analog anzuwenden.