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BSG, 26.01.1967 - 3 RK 86/65 - Ansprüche eines Rentners; Zuschuß zum Krankenversicherungsbeitrag; Zulässigkeit der Berufung; Rentenentziehung
Bundessozialgericht
Urt. v. 26.01.1967, Az.: 3 RK 86/65
Ansprüche eines Rentners; Zuschuß zum Krankenversicherungsbeitrag; Zulässigkeit der Berufung; Rentenentziehung
Fundstellen:
BSGE 26, 73 - 76
SozR Nr 12 zu § 381 RVO
BSG, 26.01.1967 - 3 RK 86/65
Amtlicher Leitsatz:
1. Die Berufung ist zulässig, wenn sie den Anspruch eines Rentners auf einen Zuschuß zu seinem Krankenversicherungsbeitrag (RVO § 381 Abs. 4) für einen zwar abgelaufenen, aber mehr als 3 Monate umfassenden Zeitraum betrifft.
2. Ein freiwillig gegen Krankheit versicherter Rentner, dessen Rente entzogen worden ist, hat keinen Anspruch darauf, daß ihm der Rentenversicherungsträger den bisher gezahlten Zuschuß zu seinem Krankenversicherungsbeitrag (RVO § 381 Abs. 4) während der Dauer des Rentenentziehungsprozesses weiterzahlt.