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BSG, 26.04.1967 - 9 RV 634/65 - Antrag des Versorgungsberechtigten; Anhörung eines Arztes; Entscheidung über Anhörungsantrag; Verfahrensmangel
Bundessozialgericht
Urt. v. 26.04.1967, Az.: 9 RV 634/65
Antrag des Versorgungsberechtigten; Anhörung eines Arztes; Entscheidung über Anhörungsantrag; Verfahrensmangel
Fundstellen:
NJW 1967, 1534-1535 (Volltext mit amtl. LS)
SozR Nr 35 zu § 109 SGG
BSG, 26.04.1967 - 9 RV 634/65
Amtlicher Leitsatz:
Beantragt der Versorgungsberechtigte die Anhörung eines bestimmten Arztes gemäß § 109 SGG "ohne Kostenvorschuß", so leidet das Verfahren an einem wesentlichen Mangel, wenn der Tatsachenrichter über diesen Antrag weder durch besonderen Beschluß noch in den Urteilsgründen entscheidet.