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BSG, 17.11.1967 - 10 RV 501/64 - Wohnsitzwechsel; Aktenabgabe; Passivlegitimation des neuen Versorgungsträgers
Bundessozialgericht
Urt. v. 17.11.1967, Az.: 10 RV 501/64
Wohnsitzwechsel; Aktenabgabe; Passivlegitimation des neuen Versorgungsträgers
Rechtsgrundlagen:
§ 4 Abs. 1 KOVVfG
Fundstellen:
BSGE 27, 200 - 206
SozR Nr 3 zu § 71 SGG
BSG, 17.11.1967 - 10 RV 501/64
Amtlicher Leitsatz:
Werden nach einem Wohnsitzwechsel des Versorgungsberechtigten oder Versorgungsantragstellers die Versorgungsakten an die zuständige Versorgungsbehörde eines anderen Landes gemäß KOV-VfG § 4 abgegeben, so wird dieses Land damit in einem Rechtsstreit passiv legitimiert und tritt an die Stelle des bisher beklagten Landes.