Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Die Inhalte des Bereichs „Fachwissen SV“ geben Ihnen kostenlos Auskunft zu allen Themen der Sozialversicherung. Sie sind ein exklusives Angebot für eingeloggte Nutzer.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?
BSG, 16.02.1968 - 7 RKg 13/65 - Kindergeldanspruch; Andere Leistung; Erheblich niedrigere Leistung
Bundessozialgericht
Urt. v. 16.02.1968, Az.: 7 RKg 13/65
Kindergeldanspruch; Andere Leistung; Erheblich niedrigere Leistung
Rechtsgrundlage:
Fundstellen:
BSGE 27, 292 - 293
NJW 1968, 1399-1400 (Volltext mit amtl. LS)
BSG, 16.02.1968 - 7 RKg 13/65
Amtlicher Leitsatz:
Eine "andere Leistung" ist erheblich niedriger iS von BKGG § 8 Abs. 2, wenn sie um mehr als 25 vom Hundert hinter dem gesetzlichen Kindergeld für das betreffende Kind zurückbleibt.