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BSG, 26.08.1970 - 12 RH 14/67 - Ersatzanspruch eines Sozialhilfeträgers; Befriedigung durch Rentenversicherungsträger; Zustimmung des Versicherten
Bundessozialgericht
Urt. v. 26.08.1970, Az.: 12 RH 14/67
Ersatzanspruch eines Sozialhilfeträgers; Befriedigung durch Rentenversicherungsträger; Zustimmung des Versicherten
Rechtsgrundlagen:
§ 1531 S. 1 RVO
§ 1531 S. 2 RVO
Fundstelle:
SozR Nr 29 zu § 1531 RVO
BSG, 26.08.1970 - 12 RH 14/67
Amtlicher Leitsatz:
Der Rentenversicherungsträger ist berechtigt, den Ersatzanspruch eines Trägers der Sozialhilfe zu befriedigen, ohne zuvor hierfür die Zustimmung des Versicherten eingeholt zu haben.