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BSG, 04.05.1972 - 10 RV 198/71 - Höhere Versorgungsleistung; Anspruchsvoraussetzungen; Bekanntwerden neuer Tatsachen; Hinreichend konkrete Anhaltspunkte; Fürsorgepflicht
Bundessozialgericht
Urt. v. 04.05.1972, Az.: 10 RV 198/71
Höhere Versorgungsleistung; Anspruchsvoraussetzungen; Bekanntwerden neuer Tatsachen; Hinreichend konkrete Anhaltspunkte; Fürsorgepflicht
Rechtsgrundlage:
BSG, 04.05.1972 - 10 RV 198/71
Amtlicher Leitsatz:
1. Die anspruchsbegründenden Tatsachen für eine höhere Leistung der Versorgung sind der Versorgungsbehörde erst dann "bekanntgeworden" iS des BVG § 60 Abs. 3, wenn für sie hinreichend konkrete Anhaltspunkte dafür gegeben sind, daß ein Anspruch auf eine höhere Leistung nach dem BVG besteht.
2. Zur Frage der Fürsorgepflicht der Versorgungsbehörde im Rahmen des BVG § 60 Abs. 3.