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BSG, 28.03.1973 - 9 RV 655/72 - Sachverständiger; Krankenhauschefarzt; Ordnungsgemäßes Gutachten; Mitunterzeichnung; Zustimmung
Bundessozialgericht
Urt. v. 28.03.1973, Az.: 9 RV 655/72
Sachverständiger; Krankenhauschefarzt; Ordnungsgemäßes Gutachten; Mitunterzeichnung; Zustimmung
Fundstellen:
NJW 1973, 1438 (Volltext mit amtl. LS)
SozR Nr 93 zu § 128 SGG
BSG, 28.03.1973 - 9 RV 655/72
Amtlicher Leitsatz:
Ein zum Sachverständigen bestellter Krankenhauschefarzt erstattet kein ordnungsgemäßes Gutachten, wenn er das vom Oberarzt verfaßte und unterzeichnete "Gutachten" lediglich mitunterzeichnet, ohne den in der gerichtlichen Beweisanordnung vorgeschriebenen Vermerk "dem vorstehenden Gutachten stimme ich zu" bei seiner Unterschrift anzubringen.