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BSG, 11.12.1973 - 2 RU 252/72 - Gewillkürte Prozeßstandschaft; Ordnungsstrafenbescheid; Klage einer GmbH im eigenen Namen; Geschäftsführer einer GmbH; Geschäftsführer als Gesamtschuldner
Bundessozialgericht
Urt. v. 11.12.1973, Az.: 2 RU 252/72
Gewillkürte Prozeßstandschaft; Ordnungsstrafenbescheid; Klage einer GmbH im eigenen Namen; Geschäftsführer einer GmbH; Geschäftsführer als Gesamtschuldner
Rechtsgrundlage:
Fundstellen:
BSGE 37, 33 - 35
GmbHR 1975, 83 (Volltext mit amtl. LS)
BSG, 11.12.1973 - 2 RU 252/72
Amtlicher Leitsatz:
Gegen einen - die Geschäftsführer einer GmbH persönlich als Gesamtschuldner gerichteten Ordnungsstrafenbescheid des Unfallversicherungsträgers kann die GmbH grundsätzlich wegen fehlenden eigenen Rechtsschutzbedürfnisses auch mit Ermächtigung der Geschäftsführer nicht im eigenen Namen (gewillkürte Prozeßstandschaft) klagen.