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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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BSG, 04.12.1974 - 5 RKn 48/73 - Erstattungsanspruch; Bestattung; Besorgung durch einen Dritten; Höhe; Sterbegeld
Bundessozialgericht
Urt. v. 04.12.1974, Az.: 5 RKn 48/73
Erstattungsanspruch; Bestattung; Besorgung durch einen Dritten; Höhe; Sterbegeld
Rechtsgrundlagen:
§ 201 S. 2 RVO
§ 203 S. 2 RVO
§ 203 S. 1 RVO
§ 19 Abs. 1 RKG
§ 20 RKG
Art. 5 § 13 Nr. 7 FinÄndG
§ 2 KnKVdRV
§ 13 KVdRV
§ 16 Abs. 2 KVdRV
Art. 2 § 12 KVdRG
Fundstellen:
BSGE 38, 228 - 231
SozR 2200 § 203 Nr 1
BSG, 04.12.1974 - 5 RKn 48/73
Amtlicher Leitsatz:
Besorgt nicht der Ehegatte, ein Kind, ein Eltern- oder Geschwisterteil, der mit dem Versicherten zur Zeit seines Todes in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat (RVO § 203 S 2), sondern ein Dritter dessen Bestattung, so hat dieser bis zur Höhe des Sterbegeldes Anspruch auf Auszahlung des Betrages, den ein in RVO § 203 S 2 Berechtigter im Rahmen des Üblichen und Angemessenen für die Bestattung des verstorbenen Versicherten mutmaßlich aufgewendet hätte.