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BSG, 19.12.1974 - 8 RU 296/73 - Berufliche Hauterkrankung; Äußere Erscheinungen; Neue Kenntnisse; Änderung der Verhältnisse; Umschulung
Bundessozialgericht
Urt. v. 19.12.1974, Az.: 8 RU 296/73
Berufliche Hauterkrankung; Äußere Erscheinungen; Neue Kenntnisse; Änderung der Verhältnisse; Umschulung
Fundstellen:
BSGE 39, 49 - 53
DB (Beilage) 1976, 15-16 (Kurzinformation)
SozR 2200 § 622 Nr 3
BSG, 19.12.1974 - 8 RU 296/73
Amtlicher Leitsatz:
Sind die äußeren Erscheinungen einer beruflichen Hauterkrankung, die zur Aufgabe der beruflichen Beschäftigung gezwungen hat, abgeklungen und hat der Erkrankte durch Umschulung neue berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten erworben, mit denen er eine andere dem früheren Beruf gleichwertige Tätigkeit ausübt, so liegt mindestens dann eine wesentliche, die Entziehung der Rente rechtfertigende Änderung der Verhältnisse vor, wenn die Umschulung durch Berufshilfemaßnahmen der BG bewirkt worden und eine genügend lange Zeit vergangen ist, um zuverlässig beurteilen zu können, daß in dem neuen Beruf die Gefahr des Wiederaufflackerns der Hautkrankheit nicht besteht.