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BSG, 23.06.1981 - 7 RAr 28/80 - Unterhaltsgeld; Berufung; Abzweigung eines Unterhaltsteils
Bundessozialgericht
Urt. v. 23.06.1981, Az.: 7 RAr 28/80
Unterhaltsgeld; Berufung; Abzweigung eines Unterhaltsteils
Verfahrensgang:
vorgehend:
SG Kiel 15.08.1979 - S 3 Ar 295/78
LSG Schleswig 18.01.1980 - L 1 Ar 77/79
Fundstelle:
SozR 1500 § 147 Nr 8
BSG, 23.06.1981 - 7 RAr 28/80
Amtlicher Leitsatz:
Betrifft die Berufung die Frage, ob die Bundesanstalt für Arbeit berechtigt ist, von dem Unterhaltsgeld des Leistungsempfängers einen Teil gemäß § 48 Abs 1 SGB I abzuzweigen, dann ist sie - unbeschadet einer Statthaftigkeit nach § 150 Nr 2 SGG - nach § 147 SGG nicht zulässig, weil sie die Höhe der Leistung betrifft.