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BSG, 25.06.1985 - 9a RV 22/84 - Witwenversorgungsanspruch; Kriegswitwe; Wiederverheiratung; Ehescheidung mit Schädigungsfolgen; Scheidungsurteil; Scheidungsgrund
Bundessozialgericht
Urt. v. 25.06.1985, Az.: 9a RV 22/84
Witwenversorgungsanspruch; Kriegswitwe; Wiederverheiratung; Ehescheidung mit Schädigungsfolgen; Scheidungsurteil; Scheidungsgrund
Verfahrensgang:
vorgehend:
SG Berlin 14.02.1983 - S 42 V 376/81
LSG Berlin 27.03.1984 - L 13 V 14/83
Fundstellen:
BSGE 58, 206 - 210
SozR 3100 § 42 Nr 4
BSG, 25.06.1985 - 9a RV 22/84
Amtlicher Leitsatz:
1. Auch ein Witwenversorgungsanspruch, den eine Kriegswitwe ohne ihre Wiederverheiratung erst nach diesem Zeitpunkt erworben hätte, kann nach § 44 Abs 6 BVG "wiederaufleben" (Weiterführung von BSG 23.7.1969 10 RV 609/67 = SozR Nr 12 zu § 44 BVG).
2. Wegen des Zusammenhanges der Ehescheidung mit Schädigungsfolgen kann die frühere Ehefrau eines rentenberechtigten Beschädigten Versorgung nach § 42 Abs 1 S 4 BVG auch dann erhalten, wenn die Schädigungsfolgen im Scheidungsurteil nicht als Scheidungsgrund festgelegt waren.