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BSG, 11.12.1987 - 12 RK 6/86 - Ermittlung; Verkehrsauffassung ; Abgrenzung; Arbeitnehmerbegriff ; Angestelltenbegriff; Kundendiensttechniker; Klärung der Gesamtumstände
Bundessozialgericht
Urt. v. 11.12.1987, Az.: 12 RK 6/86
Ermittlung; Verkehrsauffassung ; Abgrenzung; Arbeitnehmerbegriff ; Angestelltenbegriff; Kundendiensttechniker; Klärung der Gesamtumstände
Verfahrensgang:
vorgehend:
SG Hamburg 15.06.1982 - 21 KR 76/79
LSG Hamburg 18.04.1985 - VI KRBf 22/82
Rechtsgrundlage:
Fundstellen:
DB (Beilage) 1989, 4 (Kurzinformation)
Finke, SGb 88, 558
BSG, 11.12.1987 - 12 RK 6/86
Amtlicher Leitsatz:
Die Ermittlung der Verkehrsauffassung, ob eine Beschäftigung (hier als Kundendiensttechniker eines Unternehmens, das Fotokopiergeräte verkauft und vermietet) als Angestellter oder als Arbeiter erfolgt, ist erst nach Klärung der tatsächlichen Gesamtumstände der Beschäftigung möglich (Fortführung von BSGE 47, 106, 108/109).