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BFH, 11.06.2003 - IX B 16/03 - Verfassungsmäßigkeit der für die Besteuerung von Spekulationsgewinnen aus dem Verkauf von Wertpapieren maßgeblichen Vorschrift des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 lit. b Einkommensteuergesetz (EStG) des Jahres 1997; Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Steuerbescheids; Notwendigkeit einer Übergangszeit; Gleichheitsverstoß bei Zinsversteuerung
Bundesfinanzhof
Beschl. v. 11.06.2003, Az.: IX B 16/03
Zufällige Besteuerung ist ernstlich zweifelhaft
Da ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Steuerbescheides bestehen, mit dem das Finanzamt Einkommensteuer auf Spekulationsgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren festgesetzt hat, hat das Finanzamt eine sich aus der Festsetzung ergebende Steuernachzahlung auszusetzen, bis das BVerfG in der Sache entschieden hat. (Hintergrund des Verfahrens ist die mehr oder weniger zufällige Erfassung von Spekulationsgewinnen.)
Quelle: Wolfgang Büser
Verfassungsmäßigkeit der für die Besteuerung von Spekulationsgewinnen aus dem Verkauf von Wertpapieren maßgeblichen Vorschrift des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 lit. b Einkommensteuergesetz (EStG) des Jahres 1997; Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Steuerbescheids; Notwendigkeit einer Übergangszeit; Gleichheitsverstoß bei Zinsversteuerung
Fundstellen:
BFHE 202, 53 - 57
AO-StB 2003, 254-255 (Volltext mit amtl. LS)
BB 2003, 1542-1544 (Volltext mit amtl. LS)
BFH/NV 2003, 1121-1122 (Volltext mit amtl. LS)
BStBl II 2003, 663-665 (Volltext mit amtl. LS)
BuW 2003, 592
DB 2003, 1481-1482
DStR 2003, 1164-1166 (Volltext mit amtl. LS)
DStRE 2003, 896
DStZ 2003, 634-635 (Kurzinformation)
FR 2003, 923-925
GStB 2003, 326
GStB 2003, 39
HFR 2003, 874-875
INF 2003, 569
KFR 2003, 335
KÖSDI 2003, 13819 (Kurzinformation)
NJW 2003, 2509-2510
NJW 2003, 2556-2557 (Volltext mit amtl. LS)
NWB 2003, 2137
NWB 2005, 878-879 (Volltext)
PStR 2004, 54-55
PStR 2003, 171
RdW 2003, XII Heft 19 (amtl. Leitsatz)
RdW 2003, 482-484 (Kurzinformation)
stak 2003
SteuerBriefe 2003, 1122-1123
StuB 2003, 664
ZAP 2003, 948
BFH, 11.06.2003 - IX B 16/03
Amtlicher Leitsatz:
Bei der im Aussetzungsverfahren nach § 69 III FGO gebotenen summarischen Prüfung bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Steuerbescheids für das Jahr 1997, mit dem das Finanzamt Einkommensteuer auf Spekulationsgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren festgesetzt hat.
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