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EStG – Einkommensteuergesetz

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EStG – Einkommensteuergesetz



§ 4i EStG, Sonderbetriebsausgabenabzug bei Vorgängen mit Auslandsbezug

Überschrift neugefasst durch G vom 23. 6. 2017 (BGBl. I S. 1682).

1 Aufwendungen dürfen nicht als Sonderbetriebsausgaben abgezogen werden, soweit sie auch die Steuerbemessungsgrundlage in einem anderen Staat mindern. 2 Satz 1 gilt nicht, soweit diese Aufwendungen Erträge desselben Steuerpflichtigen mindern, die bei ihm sowohl der inländischen Besteuerung unterliegen als auch nachweislich der tatsächlichen Besteuerung in dem anderen Staat.

§ 4i eingefügt durch G vom 20. 12. 2016 (BGBl. I S. 3000). Satz 1 neugefasst durch G vom 23. 6. 2017 (BGBl. I S. 1682).


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