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§ 614 ZPO, Rechtsmittel gegen Urteile des Commercial Courts

1 Gegen Urteile des Commercial Courts findet die Revision statt. 2 Die Revision gegen Urteile im ersten Rechtszug bedarf keiner Zulassung.

§ 614 eingefügt durch G vom 7. 10. 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 302) (1. 4. 2025).


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