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BAG, 20.08.2003 - 5 AZR 610/02 - Begriff des Arbeitnehmers; Verteilung der Darlegungslast und Beweislast ; Austausch von Arbeitsleistung und Vergütung ; Abgrenzung zwischen Arbeitnehmer und selbstständiger Tätigkeit
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 20.08.2003, Az.: 5 AZR 610/02
Selbständiger Handelsvertreter kann frei urlauben
Arbeitnehmerähnliche Personen (hier: ein selbständiger Handelsvertreter) brauchen ihren Auftraggeber nicht um Genehmigung ihres Urlaubs zu bitten.
Quelle: Wolfgang Büser
Begriff des Arbeitnehmers; Verteilung der Darlegungslast und Beweislast ; Austausch von Arbeitsleistung und Vergütung ; Abgrenzung zwischen Arbeitnehmer und selbstständiger Tätigkeit
Verfahrensgang:
vorgehend:
ArbG München - 17.12.2000 - AZ: 3 Ca 3988/00
LAG München - 04.12.2001 - AZ: 8 Sa 42/01
Fundstellen:
ArbRB 2004, 38 (Volltext mit amtl. LS)
BAGReport 2004, 1-3
DB 2004, 549 (amtl. Leitsatz)
EzA-SD 24/2003, 7-8
FA 2004, 62 (amtl. Leitsatz)
NJW 2004, 461-462 (Volltext mit amtl. LS) "Handelsvertreter"
NWB 2004, 224
NWB 2004, 3509 (Kurzinformation)
NZA 2004, 39-40 (Volltext mit amtl. LS)
ZAP 2004, 165 (Kurzinformation)
BAG, 20.08.2003 - 5 AZR 610/02
Tenor:
- 1.
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 4. Dezember 2001 - 8 Sa 42/01 - aufgehoben.
- 2.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an eine andere Kammer des Landesarbeitsgerichts zurückverwiesen.
Parallelenstcheidung ohne Langtextwiedergabe
Parallelverfahren:
BAG - 20.08.2003 - AZ: 5 AZR 609/02
Von Rechts wegen!
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