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EGHGB – Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch

Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch [EGHGB]
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EGHGB – Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch



Artikel 2 EGHGB

(1) In Handelssachen kommen die Vorschriften des BGB nur insoweit zur Anwendung, als nicht im HGB oder in diesem Gesetz ein anderes bestimmt ist.

(2) (weggefallen)


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