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Richtlinien

MVV-RL – Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung

Richtlinie zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der vertragsärztlichen Versorgung (Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung) [MVV-RL]
Sozialversicherungsrecht
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MVV-RL – Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung



Anlage I Ziff. 4.1 MVV-RL

4.1 Die Durchführung und Abrechnung der Stoßwellenlithotripsie bei Harnsteinen setzt eine Genehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung voraus. Als Voraussetzung zur Erlangung der Genehmigung sind gegenüber der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung mit der Antragstellung die Qualifikationen nach Anlage I Ziff. 4.2 bis 4.4 nachzuweisen.


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