Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Alterssicherung der Landwirte
Alterssicherung der Landwirte
Kurzinfo
Die Alterssicherung der Landwirte wurde 1957 für selbstständige landwirtschaftliche Unternehmer und deren mitarbeitende Familienangehörige mit dem Gesetz über die Altershilfe der Landwirte eingeführt. Maßgebend ist das "Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte" (ALG).
Information
Im Laufe der Jahrzehnte hat sich die Aufgabe der Alterssicherung der Landwirte von der "Taschengeldfunktion" neben dem Altenteil (nach Abgabe des Hofes) zur Teilaltersversicherung mit Verdienstersatzfunktion entwickelt, wobei politisch nach wie vor davon ausgegangen wird, dass die Altersversorgung der Landwirte auf den drei Säulen beruht
- Alterssicherung der Landwirte,
- Altenteil und
- zusätzliche freiwillige Vorsorge.
Das LSV-Neuordnungsgesetz vom 12.04.2012 (BGBl. I, S. 579 ff., Nr. 16) hat die bisherigen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften, die Alterskassen, die Kranken- und Pflegekassen sowie den Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung in einer Behörde zusammengefasst. Sie trägt den Namen "Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau".
Die bisherigen Hauptstandorte der regionalen Träger (Renten-, Kranken- und Unfallversicherung) und der Sozialversicherung für den Gartenbau haben nunmehr die Funktion von Geschäftsstellen.
Über die Internetadresse der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung (www.svlfg.de) können weitere Informationen, insbesondere die Standorte in den Regionen und die Beratungsstellen, abgerufen werden.