Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Die Inhalte des Bereichs „Fachwissen SV“ geben Ihnen kostenlos Auskunft zu allen Themen der Sozialversicherung. Sie sind ein exklusives Angebot für eingeloggte Nutzer.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?
Gesundheitsförderung
Gesundheitsförderung
Normen
Kurzinfo
Die Krankenkassen sind verpflichtet, in der Satzung Leistungen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheiten (primäre Prävention) und zur Förderung des selbstbestimmten gesundheitsorientierten Handelns der Versicherten (Gesundheitsförderung) vorzusehen. Die Leistungen sollen den allgemeinen Gesundheitszustand verbessern und insbesondere einen Beitrag zur Verminderung sozial bedingter sowie geschlechtsbezogener Ungleichheit von Gesundheitschancen erbringen.
Information
Inhaltsübersicht
- 1.
- 2.
- 3.
- 4.
1. Handlungsfelder und Kriterien
Der GKV-Spitzenverband legt unter Einbeziehung unabhängigen, wissenschaftlichen Sachverstandes sowie des Sachverstandes der Menschen mit Behinderung einheitliche Handlungsfelder und Kriterien für die Leistungen der Gesundheitsförderung fest, insbesondere hinsichtlich Bedarf, Zielgruppen, Zugangswegen, Inhalt und Methodik. Die Krankenkassen orientieren sich an diesen Handlungsfeldern und Kriterien. Der GKV-Spitzenverband berücksichtigt bei seiner Festlegung auch die folgenden Gesundheitsziele:
Diabetes mellitus Typ 2: Erkrankungsrisiko senken, Erkrankte früh erkennen und behandeln,
Brustkrebs: Mortalität vermindern, Lebensqualität erhöhen,
Reduktion des Tabakkonsums,
gesund aufwachsen: Lebenskompetenz, Bewegung, Ernährung,
gesundheitliche Kompetenz erhöhen, Souveränität der Patientinnen und Patienten stärken,
depressive Erkrankungen: verhindern, früh erkennen, nachhaltig behandeln,
gesund älter werden und
Alkoholkonsum reduzieren.
Derzeit kann auf die vom GKV-Spitzenverband erstellten Leitfäden Prävention - Handlungsfelder und Kriterien nach § 20 Abs. 2 SGB V (Hlf § 20 SGB V) zurückgegriffen werden. Die Leistungen werden als Leistungen zur verhaltensbezogenen Prävention, Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten und Leistungen zur Gesundheitsförderung in Betrieben erbracht.
Die Ausgaben der Krankenkassen für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben zur primären Prävention, Gesundheitsförderung, betrieblichen Gesundheitsförderung und Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren (§§ 20 bis 20c SGB V) sollen im Jahr 2023 insgesamt für jeden ihrer Versicherten einen Betrag i.H.v. 8,19 EUR umfassen. Von diesem Betrag wenden die Krankenkassen für jeden ihrer Versicherten mind. 2,34 EUR für Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten (§ 20a SGB V) und mind. 3,44 EUR für Leistungen der betrieblichen Gesundheitsförderung (§ 20b SGB V) auf. Von dem Betrag für Leistungen nach § 20b SGB V wenden die Krankenkassen für Leistungen der betrieblichen Gesundheitsförderung, die in Einrichtungen nach § 107 Abs. 1 SGB V und in Einrichtungen nach § 71 Abs. 1 und 2 des SGB XI erbracht werden, für jeden ihrer Versicherten mind. 1,08 EUR auf. Die jeweiligen Ausgaben sind in den Folgejahren entsprechend der prozentualen Veränderung der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV anzupassen.
2. Gesundheitsförderung in Lebenswelten
Lebenswelten i.d.S. sind für die Gesundheit bedeutsame, abgrenzbare soziale Systeme insbesondere des Wohnens, des Lernens, des Studierens, der medizinischen und pflegerischen Versorgung sowie der Freizeitgestaltung einschließlich des Sports. Die Krankenkassen fördern - sofern nicht andere Leistungsträger vorrangig verpflichtet sind - auf der Grundlage von Rahmenvereinbarungen mit Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten insbesondere den Aufbau und die Stärkung gesundheitsförderlicher Strukturen. Hierzu erheben sie unter Beteiligung der Versicherten und der für die Lebenswelt Verantwortlichen die gesundheitliche Situation einschließlich ihrer Risiken und Potenziale und entwickeln Vorschläge zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation sowie zur Stärkung der gesundheitlichen Ressourcen und Fähigkeiten und unterstützen deren Umsetzung. Dabei sollen die Krankenkassen zusammenarbeiten und kassenübergreifende Leistungen erbringen. Bei der Erbringung von Leistungen für Personen, deren berufliche Eingliederung aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen besonders erschwert ist, arbeiten die Krankenkassen mit der Bundesagentur für Arbeit und mit den kommunalen Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende eng zusammen. Voraussetzung für Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten sind die Bereitschaft der für die Lebenswelt Verantwortlichen zur Mitwirkung.
Zur Unterstützung der Krankenkassen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten für in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte, insbesondere in Kindertageseinrichtungen, in sonstigen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, in Schulen sowie in den Lebenswelten älterer Menschen und zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der Leistungen beauftragt der GKV-Spitzenverband die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) seit dem Jahr 2016 insbesondere mit der Entwicklung der Art und der Qualität krankenkassenübergreifender Leistungen, deren Implementierung und deren wissenschaftlicher Evaluation. Nach dem 2015 beschlossenen Präventionsgesetz sollten die Krankenkassen für jeden Versicherten mindestens 0,45 EUR an die BZgA zahlen. Auch dieser Wert sollte sich in den Folgejahren entsprechend der prozentualen Veränderung der monatlichen Bezugsgröße anpassen. Mit Urteil des BSG, 18.05.2021 - B1 A 2/20 R wurde allerdings entschieden, dass der Bund nicht auf Gelder der gesetzlichen Krankenversicherung zugreifen darf, um eigene Behörden und Aufgaben zu finanzieren.
3. Betriebliche Gesundheitsförderung
Die Krankenkassen fördern mit Leistungen zur Gesundheitsförderung in Betrieben insbesondere den Aufbau und die Stärkung gesundheitsförderlicher Strukturen. Hierzu erheben sie unter Beteiligung der Versicherten und der Verantwortlichen für den Betrieb sowie der Betriebsärzte und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit die gesundheitliche Situation einschließlich ihrer Risiken und Potenziale und entwickeln Vorschläge zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation sowie zur Stärkung der gesundheitlichen Ressourcen und Fähigkeiten und unterstützen deren Umsetzung. Dabei arbeiten die Krankenkassen mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger sowie mit den für den Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörden zusammen. Sie können diese Aufgaben durch andere Krankenkassen, durch ihre Verbände oder durch zu diesem Zweck gebildete Arbeitsgemeinschaften (Beauftragte) mit deren Zustimmung wahrnehmen lassen und sollen bei der Aufgabenwahrnehmung mit anderen Krankenkassen zusammenarbeiten. Die Krankenkassen bieten Unternehmen unter Nutzung bestehender Strukturen in gemeinsamen regionalen Koordinierungsstellen Beratung und Unterstützung an. Die Beratung und Unterstützung umfasst insbesondere die Information über mögliche Leistungen und die zuständige Krankenkasse.
4. "Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e.V."
Am 21.11.2007 haben sich das Deutsche Forum Prävention und Gesundheitsförderung und die Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e.V. zur Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e.V. (BVPG) zusammengeschlossen. In dieser Organisation arbeiten nunmehr 138 Mitgliedsorganisationen zur Stärkung der Präventionsarbeit auf Bundesebene zusammen. Der Verband ist gemeinnützig sowie politisch und konfessionell unabhängig. Mitglieder der BVPG sind vor allem Bundesverbände des Gesundheitswesens (wie z.B. die Bundesärztekammer, die Spitzenverbände der Krankenkassen sowie Verbände der Heil- und Hilfsberufe, aber auch Bildungseinrichtungen und Akademien), die einen Arbeitsschwerpunkt im Bereich "Prävention und Gesundheitsförderung" aufweisen.
Die BVPG vertritt nicht die Einzelinteressen der Mitgliedsverbände, sondern setzt sich in der Hauptsache für Strukturerhalt und Strukturverbesserungen bei der Gesundheitsförderung und Prävention in Deutschland ein. Als "Brückeninstanz" zwischen den Kooperationspartnern aus Praxis, Wissenschaft, Wirtschaft und Politik stehen die Vernetzung der jeweils kompetenten und zuständigen Partnerorganisationen, die Bündelung von Ressourcen, das Erreichen von Synergien und die langfristige oder dauerhafte Verfestigung der dadurch entstehenden Plattformen oder Aktionsbündnisse an der ersten Stelle. Die Bundesvereinigung hat maßgeblichen Anteil an der fachlichen und politischen Diskussion und an der praktischen Umsetzung der Gesundheitsförderung und Prävention in Deutschland.
Internet: www.bvpraevention.de.
Siehe auch
Betriebliche GesundheitsförderungFrüherkennungKrankheitsverhütungKurModellvorhabenMutterschaftsleistungenSchutzimpfungenSucht