Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Provision
Provision
Normen
Kurzinfo
Provisionen gehören zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt. Sie sind dem Abrechnungszeitraum zuzuordnen, in dem sie erwirtschaftet wurden. Werden sie für größere Zeiträume gezahlt, sind sie gleichmäßig auf den jeweiligen Zeitraum zu verteilen.
Information
Provisionen (Verkaufsprämien) sind laufendes Arbeitsentgelt und damit für die Berechnung der Beiträge dem Entgeltabrechnungszeitraum zuzuordnen, in dem sie erzielt (verdient) worden sind. Deshalb ist bei verspäteter Auszahlung von Provisionen ggf. eine Korrektur der Beitragsberechnung erforderlich. Zur Verwaltungsvereinfachung ist es jedoch zulässig, Provisionen, die kontinuierlich monatlich ausgezahlt werden, im Entgeltabrechnungszeitraum der Auszahlung zur Beitragsberechnung heranzuziehen, auch wenn sie zeitversetzt (nachträglich) gezahlt werden.
Seit 2006 gilt für Gesamtsozialversicherungsbeiträge eine veränderte Fälligkeitsregelung (Fälligkeit der Beiträge). Danach sind die Beiträge grundsätzlich in voraussichtlicher Höhe am drittletzten Bankarbeitstag eines Monats fällig. Bei der Ermittlung der voraussichtlichen Höhe der Beitragsschuld sind grundsätzlich auch variable Arbeitsentgeltbestandteile (z.B. Provisionen) zu berücksichtigen. Sofern diese variablen Arbeitsentgeltbestandteile kontinuierlich zeitversetzt gezahlt werden und dem Arbeitgeber eine Berücksichtigung dieser Arbeitsentgeltteile bei der Beitragsberechnung für den jeweiligen Entgeltabrechnungszeitraum nicht möglich ist, können diese unverändert dem Arbeitsentgelt des Monats der Auszahlung hinzugerechnet werden.
Sofern Provisionen in größeren Zeitabständen als monatlich (z.B. je Quartal) gezahlt werden, sind sie gleichmäßig auf den Zeitraum zu verteilen, für den sie bestimmt sind. Wenn Provisionen erst nach dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses ausgezahlt werden, sind sie dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum (bei monatlicher Zahlung), ansonsten den entsprechenden letzten Entgeltabrechnungszeiträumen (bei Zahlung für größere Zeitabstände) zuzuordnen.
Siehe auch