Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Krankenkassenliste / Beitragsabrechnung
Krankenkassenliste / Beitragsabrechnung
Normen
Kurzinfo
Damit die Vollständigkeit der Entgelt- und Beitragsabrechnung sowie des Beitragsnachweises gesichert ist, müssen die Arbeitgeber für jeden Abrechnungszeitraum sämtliche Beschäftigte unter Angabe des Namens, Vornamens und der Personal-/Stammnummer listenmäßig erfassen. Diese Zusammenführung wird als Krankenkassenliste oder Beitragsabrechnung bezeichnet und ist nach Krankenkassen zu trennen. Die "Krankenkassenliste" hat für jede Entgeltabrechnung
den Familien- und Vornamen und ggf. das betriebliche Ordnungsmerkmal,
das beitragspflichtige Arbeitsentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung,
das in der gesetzlichen Unfallversicherung beitragspflichtige Arbeitsentgelt,
den Unterschiedsbetrag nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b AltTZG,
den Beitragsgruppenschlüssel,
die Sozialversicherungstage,
den Gesamtsozialversicherungsbeitrag nach Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil je Beitragsgruppen getrennt (einzelne Beitragsgruppen sind zu summieren; aus den Einzelsummen ist die Gesamtsumme aller Beiträge zu bilden),
das gezahlte Kurzarbeitergeld und die hierauf entfallenden beitragspflichtigen Einnahmen,
die beitragspflichtigen Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge,
die Umlagesätze nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz und das umlagepflichtige Arbeitsentgelt und
den Parameter zur Berechnung der voraussichtlichen Höhe der Beitragsschuld
zu enthalten.
Beschäftigte mit Entgelten im Übergangsbereich (§ 20 Abs. 2 SGB IV) sind gesondert zu erfassen.
Entgeltunterlagen können auf maschinell verwertbaren Datenträgern geführt werden. Die Daten sind dann in der Aufbewahrungsfrist jederzeit verfügbar und unverzüglich lesbar vorzuhalten.
Aus der Krankenkassenliste wird der Beitragsnachweis für die jeweilige Krankenkasse erstellt.
Siehe auch
BeitragsüberwachungFälligkeit der BeiträgeEntgeltkontoEntgeltunterlagen