Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Familienzuschläge
Familienzuschläge
Normen
§ 14 SGB IV
§ 1 SvEV
§§ 6 Abs. 1 Nr. 1 , 10 Abs. 3 SGB V
§ 25 Abs. 3 SGB XI
Grundsätzliche Hinweise zur Versicherungsfreiheit von Arbeitnehmern bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze vom 20.03.2019
Grundsätzliche Hinweise Gesamteinkommen im Rahmen der Prüfung der Voraussetzungen der Familienversicherung vom 29.09.2022
Kurzinfo
Familienzuschläge sind Einnahmen aus der Beschäftigung, die der Arbeitgeber mit Rücksicht auf den Familienstand seines Arbeitnehmers zahlt. Dazu gehören Kinderzuschläge, der familienbedingt erhöhte Ortszuschlag im öffentlichen Dienst u.Ä. Die Familienzuschläge sind steuerpflichtig und gehören deshalb zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt (§ 14 SGB IV, § 1 SvEV).
Bei der Prüfung, ob die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten wird, sind Familienzuschläge allerdings nicht zu berücksichtigen (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V). Dadurch soll erreicht werden, dass Personen, die aus ihren Einkünften Familienangehörige unterhalten, den Schutz der Solidargemeinschaft genießen. Dies wirkt sich auch i.R.d. Prüfung des Anspruchs auf Familienversicherung nach § 10 Abs. 3 SGB V und § 25 Abs. 3 SGB XI aus (vgl. BSG, 29.07.2003 - B 12 KR 16/02 R sowie Tit. 2.7 der Grundsätzlichen Hinweise Gesamteinkommen im Rahmen der Prüfung der Voraussetzungen der Familienversicherung vom 29.09.2022).
Zu den Familienzuschlägen zählen alle Zahlungen des Arbeitgebers, die mit Rücksicht auf den Familienstand geleistet werden - die also z.B. ein verheirateter Arbeitnehmer gegenüber einem ledigen in gleicher Vergütungsstufe mehr erhält. Es kommt dabei nicht auf die Bezeichnung, sondern ausschließlich auf den Charakter der Zahlung an (siehe Tit. 2.4 der Grundsätzlichen Hinweise zur Versicherungsfreiheit von Arbeitnehmern bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze vom 20.03.2019).
Siehe auch
Jahresarbeitsentgelt - Übersicht
Jahresarbeitsentgeltgrenze - Berechnung