Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Betriebsveranstaltung
Betriebsveranstaltung
Normen
§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG
Kurzinfo
Zuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer anlässlich einer Betriebsveranstaltung sind bis zur Höhe von 110,00 EUR je Arbeitnehmer steuer- und beitragsfrei. Darüber hinausgehende Beträge können pauschal versteuert werden.
Information
Übliche Zuwendungen bei Betriebsveranstaltungen (z.B. Betriebsausflüge, Weihnachtsfeiern, Jubiläumsfeiern) sind steuer- und beitragsfrei, soweit die Aufwendungen des Arbeitgebers an den einzelnen Beschäftigten 110,00 EUR nicht übersteigen. Übliche Aufwendungen in diesem Zusammenhang sind insbesondere Speisen, Getränke oder Tabakwaren sowie Aufwendungen für den äußeren Rahmen (z.B. Räume, Musik etc.).
Wird der Freibetrag von 110,00 EUR überschritten, kann der Arbeitgeber den entstehenden steuerpflichtigen Lohnanteil nach § 40 Abs. 2 EStG pauschal mit 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und pauschaler Kirchensteuer versteuern. Die Pauschalierung hat die Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung zur Folge.