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BFH, 11.05.1983 - III R 113/79 - Rückstellung; Rekultivierungskosten; Einheitsbewertung des Betriebsvermögens; Abschlußstichtag
Bundesfinanzhof
Urt. v. 11.05.1983, Az.: III R 113/79
Rückstellung; Rekultivierungskosten; Einheitsbewertung des Betriebsvermögens; Abschlußstichtag
Verfahrensgang:
vorgehend:
FG Münster
Rechtsgrundlagen:
§ 22 Abs. 4 BewG
§ 103 BewG
§ 106 Abs. 2 BewG
Fundstellen:
BFHE 139, 88 - 91
BStBl II 1983, 657
BFH, 11.05.1983 - III R 113/79
Amtlicher Leitsatz:
Rückstellungen wegen Rekultivierungskosten für sog. Altabgrabungen aufgrund des zum 1. Januar 1973 in Kraft getretenen AbgrG vom 21. November 1972 (GV NW 1972, 372) dürfen bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens zum 1. Januar 1973 nicht berücksichtigt werden, wenn der Bewertung gemäß § 106 Abs. 2 BewG die Verhältnisse vom vorausgegangenen Abschlußstichtag zugrunde zu legen sind.
Hinweis: verbundenes Verfahren
Volltext siehe unter BFH - 11.05.1983 - AZ: III R 112/79