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Rundschreiben

2015 - Rundschreiben Nr. 3

Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Ansprüchen bei einer Spende von Organen, Geweben oder Blut zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen [RS 2015/03]
Sozialversicherungsrecht
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2015 - Rundschreiben Nr. 3



Ziff. 9.3.1.1.4. RS 2015/03, Entgeltumwandlung

Das Krankengeld nach § 44a SGB V soll analog dem Krankengeld nach § 44 SGB V den entgangenen Verdienstausfall des Spenders ausgleichen (Entgeltersatzfunktion). Während das Krankengeld nach § 44 SGB V ausschließlich auf Grundlage der beitragspflichtigen Einnahmen zu berechnen ist, wird zur Berechnung des Krankengeldes nach § 44a SGB V auf das regelmäßig erzielte Nettoarbeitsentgelt abgestellt, zu welchem daher abweichend auch die lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei umgewandelten Entgeltbestandteile zählen. Bei der Ermittlung des Krankengeldes nach § 44a SGB V sind demnach grundsätzlich auch die umgewandelten Entgelte zu berücksichtigen.


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