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Richtlinien

Kind-RL – Kinder-Richtlinie

Richtlinie über die Früherkennung von Krankheiten bei Kindern (Kinder-Richtlinie) [Kind-RL]
Sozialversicherungsrecht
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Kind-RL – Kinder-Richtlinie



§ 57 Kind-RL, Anpassung

Spätestens 5 Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinienänderung soll der G-BA das Neugeborenen-Hörscreening prüfen und erforderliche Änderungen beschließen.


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