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Richtlinien

HeilM-RL – Heilmittel-Richtlinie

Richtlinie über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Heilmittel-Richtlinie/HeilM-RL)
Sozialversicherungsrecht
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HeilM-RL – Heilmittel-Richtlinie



§ 32 HeilM-RL, Sprechtherapie

(1) Die Sprechtherapie dient der Wiederherstellung, Besserung und dem Erhalt der koordinierten motorischen und sensorischen Sprechleistung.

(2) Sie umfasst insbesondere Maßnahmen zum Erreichen therapeutischer Ziele auf Schädigungsebene, wie

  • -Wiederherstellung oder Besserung der Sprechfunktion, insbesondere der Artikulation,
  • -Wiederherstellung oder Besserung des Redeflusses, unter Berücksichtigung der Entwicklungsphase, insbesondere der Sprechgeschwindigkeit, Lautstärke und Prosodie,
  • -Wiederherstellung oder Besserung der koordinativen Leistung, insbesondere von Atmungs- und Sprechablauf,
  • -Gezielte Anbahnung oder Förderung von motorischer und sensorischer Sprachregion
    • -des Sprechapparates,
    • -der Atmung,
    • -der Stimme,
  • -Aufbau von Kommunikationsstrategien,
  • -Regulierung der Phonationsatmung,
  • -Abbau der Begleitsymptomatik.

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