Category Image
Rundschreiben

2019 - Rundschreiben Nr. 12

Gemeinsames Rundschreiben Krankenversicherung und Pflegeversicherung der Rentner zum 1. 1. 2020 [RS 2019/12]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2019 - Rundschreiben Nr. 12



Ziff. B.I.2.2. RS 2019/12, Vorrangversicherung innerhalb der LKV

Voraussetzung für die Durchführung der Altenteilerversicherung nach § 2 Absatz 1 Nummer 5 KVLG 1989 ist, dass innerhalb der LKV keine vorrangige Pflichtversicherung besteht. Die Altenteilerversicherung kommt nicht zum Tragen, solange eine Vorrangversicherung besteht als

  • -landwirtschaftlicher Unternehmer nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 KVLG 1989,
  • -landwirtschaftlicher Kleinunternehmer nach § 2 Absatz 1 Nummer 2 KVLG 1989,
  • -mitarbeitender Familienangehöriger nach § 2 Absatz 1 Nummer 3 KVLG 1989 oder als
  • -Bezieher einer Rente aus der Alterssicherung der Landwirte nach § 2 Absatz 1 Nummer 4 KVLG 1989.

Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.