Gehaltsrechner & Brutto-Netto-Rechner 2025

Mit dem praktischen Gehaltsrechner ermitteln Sie aus dem Bruttogehalt mit nur wenigen Angaben das Nettogehalt, die Sozialversicherungsbeiträge, Abzüge und den Arbeitgeberanteil.

Was können Sie mit dem Gehaltsrechner berechnen?

Der Gehaltsrechner der AOK ist ein nützliches Tool gerade bei Neueinstellungen oder in Gehaltsverhandlungen. Er beantwortet unter anderem die folgenden Fragen:

  • Wie hoch sind die Abzüge vom Bruttogehalt?
  • Wie hoch ist der Arbeitgeberanteil?
  • Wie wirkt sich die Kirchensteuer aus?
  • Wie hoch ist die Steuerlast bei unterschiedlichen Lohnsteuerklassen?
  • Wie hoch sind die Umlagen?
  • Wie wirken sich Vermögenswirksame Leistungen aus?
  • Welchen Effekt hat eine Direktversicherung auf das Gehalt?
  • Wie wirken sich Freibeträge und Hinzurechnungsbeträge aus?
  • Welche Folgen hat der geldwerte Vorteil bei einem Dienstwagen für das Nettogehalt?

Was ist neu 2025?

Der Rechner berücksichtigt für die Gehaltsberechnung relevante rechtliche Änderungen wie

  • die neuen Beitragssätze in der Pflegeversicherung mit Abschlägen für mehrere Kinder ab dem 1. Januar 2025
  • die neue Insolvenzgeldumlage von 0,15 Prozent
  • den neuen Übergangsbereich für Arbeitsentgelte in der Spanne zwischen 556,01 Euro und 2.000 Euro.
  • die aktuellen Umlagesätze nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz
  • die für 2025 geltenden steuerlichen Grundfreibeträge und Einkommenssteuertarife
  • die aktuellen Zusatzbeitragssätze in der Krankenversicherung

Ihre Berechnung










0,00 €

0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €

0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €

Aktuelles Berechnungsdatum: 19.7.2025 | Programmversion: 23.0.0
Hinweis:
Die Berechnung berücksichtigt die ab 1. Januar 2025 geltenden Einkommensteuertarife aufgrund des Steuerfortentwicklungsgesetzes.
Dieses Tool dient zur ersten Orientierung. Es ersetzt keinesfalls ein komplettes Lohn- und Gehaltsabrechnungsprogramm.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse stellen keine Auskunft über Ihre Steuerschuld und Sozialversicherungsbeiträge dar.
*

Tipps für Nutzende

Der Gehaltsrechner benötigt nur wenige Eckdaten: Bruttogehalt, Berechnungszeitraum, Bundesland des Beschäftigungsorts, Geburtsjahr, Steuerklasse, Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung, zuständige AOKs – schon kann die Berechnung losgehen. Zusätzlich können Sie noch Angaben über Freibeträge, Hinzurechnungsbetrag, VWL‑Sparrate, Direktversicherung und den geldwerten Vorteil eines Dienstwagens machen, die in die Berechnung einfließen.

Das Ergebnis der Berechnung können Sie als PDF oder Excel-Tabelle exportieren.

Mit dem Rechner können Sie das Nettogehalt auch für Mitarbeitende ermitteln, die bei einer anderen Krankenkasse als der AOK versichert sind.

Bei Minijobs und im Übergangsbereich können weitere Angaben zum Beispiel zu vermögenswirksamen Leistungen oder geldwerten Vorteilen gemacht werden.

Passend zum Thema

Minijob- und Übergangsbereichsrechner

Der Minijob- und Übergangsbereichs-Rechner errechnet für Sie die aktuellen Bezüge für Minijobbende und Beschäftigte im Übergangsbereich.

 

Weiteres zum Thema

Aktuelles

  • Ein Mann und eine Frau essen in einer Kantine – eine gesunde Gewohnheit.
    17.07.2025 | Gesunde Gewohnheiten

    So unterstützen Arbeitgeber ihre Teams

    Damit Beschäftigte gesunde Gewohnheiten etablieren können, hilft ein Arbeitsumfeld, das dies ermöglicht. Hier sind unsere Tipps.
  • AOK-Rechtsdatenbank auf einem Bildschirm: Einfache Suche nach Rechtsquellen
    16.07.2025 | Die neue Rechtsdatenbank der AOK

    Rechtsquellen leichter finden

    Mit der AOK-Rechtsdatenbank finden Sie einfach wichtige Rechtsquellen. Wie die Suche funktioniert, zeigt das Video.
  • Wechseljahre – Frau schaut nachdenklich am Schreibtisch sitzend auf den Monitor
    15.07.2025 | Jetzt als Video

    Online-Seminar Frauengesundheit

    Wechseljahre sind ein wichtiges Thema auch in der Arbeitswelt. Was Arbeitgeber tun können, um Frauen zu unterstützen.

Das könnte Sie auch interessieren

Passende Informationen zum Thema Gehaltsrechner

Kurzfristige Beschäftigung

Eine kurzfristige Beschäftigung ist sozialversicherungsfrei. Es gelten die Zeitgrenzen von drei Monaten oder 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr.

Mehr erfahren
Mehrfachbeschäftigungen bei Minijobs

Übt ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin mehrere geringfügige Beschäftigungen zeitgleich aus, kann es zu einem Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze kommen. Das kann Auswirkungen auf alle Zweige der Sozialversicherung haben.

Mehr erfahren
Entgeltarten in der Sozialversicherung

Bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge werden verschiedene Entgeltarten unterschiedlich berücksichtigt.

Mehr erfahren
Kontakt zur AOK Sachsen-Anhalt
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Nehmen Sie direkten Kontakt zu Ihrer persönlichen Ansprechperson auf.
Telefon Icon

Hotline 0800 226 5354

24 Std. rund um die Uhr kostenlos aus dem deutschen Fest- & Mobilfunknetz
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.