Broschüren Sozialversicherung
Die Fachbroschüren zu Sozialversicherungsthemen in der Reihe gesunde unternehmen der AOK erleichtern den Arbeitsalltag.

Beschreibung

Es gilt der Grundsatz: Wer Mitarbeiterinnen beschäftigt, die schwanger sind oder ein Kind bekommen haben, muss sowohl die Rechte der Mütter – beziehungsweise die Ansprüche der Eltern als auch die Arbeitgeberpflichten kennen und berücksichtigen.
Das neue Mutterschutzgesetz ist am 1. Januar 2018 in Kraft getreten. Eine der zentralen Änderungen ist die Ausweitung des Personenkreises, der von den Schutzvorschriften profitiert. Die Regelungen für Schutzfristen und Beschäftigungsverbote gelten jetzt unter anderem auch für Frauen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind, sowie für Schülerinnen und Studentinnen während ihrer Teilnahme am Schul‑ beziehungsweise Hochschulbetrieb.
Gegen finanzielle Risiken durch Entgeltfortzahlung bei Schwangerschaft oder Mutterschaft ihrer Beschäftigten sind Arbeitgeber durch die entsprechende Umlageversicherung U2 optimal geschützt.
Nach der Geburt eines Kindes ermöglicht das Elterngeld einen guten Start in das gemeinsame Leben mit dem neuen Familienmitglied. Denn Mütter und Väter können mit dem Elterngeld als finanziellem Rückhalt leichter vorübergehend, ganz oder auch nur teilweise auf eine Erwerbstätigkeit verzichten. Hierbei gelten für Geburten seit dem 1. Juli 2015 die Regelungen zum Elterngeld Plus – damit ist die Aufnahme einer Beschäftigung bereits während des Elterngeldbezugs noch attraktiver geworden.