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    Werte der Sozialversicherung

    Rechengrößen 2026 (in Euro)

    Bundesweit

    Beitragsbemessungsgrenzen

    KV, PV

    5.812,50

    RV, ALV

    8.450,00

    Bezugsgröße

    3.955,00

    Jahresarbeitsentgeltgrenze

    Allgemeine

    77.400,00

    Besondere (Bestandsfälle PKV)

    69.750,00

    Geringfügigkeitsgrenze

    603,00

    Geringverdienergrenze

    Zur Berufsausbildung Beschäftigte

    325,00

    Sachbezugswerte

    Frühstück

    71,00

    Mittagessen

    137,00

    Abendessen

    137,00

    Verpflegung gesamt

    345,00

    Freie Unterkunft

    285,00

    Gesamtsachbezugswert

    630,00

    Beitragssätze

    KV allgemeiner Beitragssatz

    14,6 %

    KV ermäßigter Beitragssatz

    14,0 %

    KV durchschnittlicher Zusatzbeitrag

    2,9 %

    PV (Mitglieder mit einem Kind)

    3,6 %

    PV (Beitragsabschlag ab dem 2. Kind – je Kind)*

    0,25 %

    PV (Beitragszuschlag Kinderlose)**

    0,6 %

    RV

    18,6 %

    ALV

    2,6 %

    Insolvenzgeldumlage

    0,15 %

    * gilt für das 2. bis 5. Kind bis zum 25. Lebensjahr

    ** gilt u. a. nicht für Personen, die das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben


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