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Sozialversicherungsrecht | Arbeitsrecht | Steuerrecht
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    Beitragsbemessungsgrenzen

    Die Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) geben den Wert an, bis zu dem aus den beitragspflichtigen Einnahmen Beiträge zu den einzelnen Sozialversicherungszweigen fällig werden. Einnahmen über den Beitragsbemessungsgrenzen sind beitragsfrei.

    BBG der Kranken- und Pflegeversicherung 2026

    Bundesweit

    monatlich

    5.812,50 Euro

    kalendertäglich

    193,75 Euro

    BBG der Renten- und Arbeitslosenversicherung 2026

    Bundesweit

    monatlich

    8.450,00 Euro

    kalendertäglich

    281,67 Euro

    Siehe auch W - Werte der Sozialversicherung


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