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Rundschreiben

2002 - Rundschreiben Nr. 3

Gemeinsames Rundschreiben zum Gesetz zur Sicherung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der gesetzlichen Rentenversicherung (Beitragssatzsicherungsgesetz - BSSichG); hier: Versicherungs- und beitragsrechtliche Auswirkungen in der Krankenversicherung [RS 2002/03]
Sozialversicherungsrecht
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2002 - Rundschreiben Nr. 3



Ziff. I.3.d. RS 2002/03, Auswirkungen auf die Pflegeversicherung

Arbeitnehmer, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfrei sind und einen privaten Pflegeversicherungsvertrag abgeschlossen haben und die wegen Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze zum 1. 1. 2003 krankenversicherungspflichtig werden, unterliegen vom 1. 1. 2003 an der Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung nach § 20 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 in Verb. mit Satz 1 SGB XI. Sofern sie sich allerdings von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen (vgl. Ausführungen unter Ziff. II.3.), bleiben sie weiterhin in der privaten Pflegeversicherung versichert.


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