Gemeinsames Rundschreiben zum Gesetz zur Sicherung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der gesetzlichen Rentenversicherung (Beitragssatzsicherungsgesetz - BSSichG); hier: Versicherungs- und beitragsrechtliche Auswirkungen in der Krankenversicherung [RS 2002/03]
Gemeinsames Rundschreiben zum Gesetz zur Sicherung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der gesetzlichen Rentenversicherung (Beitragssatzsicherungsgesetz - BSSichG); hier: Versicherungs- und beitragsrechtliche Auswirkungen in der Krankenversicherung [RS 2002/03]
Ziff. I.3.d. RS 2002/03, Auswirkungen auf die Pflegeversicherung
Arbeitnehmer, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfrei sind und einen privaten Pflegeversicherungsvertrag abgeschlossen haben und die wegen Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze zum 1. 1. 2003 krankenversicherungspflichtig werden, unterliegen vom 1. 1. 2003 an der Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung nach § 20 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 in Verb. mit Satz 1 SGB XI. Sofern sie sich allerdings von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen (vgl. Ausführungen unter Ziff. II.3.), bleiben sie weiterhin in der privaten Pflegeversicherung versichert.
Vorherige Seite
Nächste Seite
Weitere Inhalte
Mehr Funktionen für das Fachportal
Ihre Vorteile im Persönlichen Bereich
Registrierten Nutzenden stehen eine Reihe an kostenfreien Funktionen zur Verfügung:
Lesezeichen für die Rechtsdatenbank
Stellen Sie unseren Fachleuten Fragen zu Rechtsthemen im Expertenforum
Informationsservice zu aktuellen SV-Themen und Informationsangeboten der AOK
Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten über den Link „Einloggen“ oben rechts im Portal ein.
Wenn Sie noch nicht registriert sind, legen Sie ein kostenfreies Konto an.