Ziff. V.1. RS 2007/06, Erhalt der Mitgliedschaft in der Kranken- und Pflegeversicherung
(1) Die Vorschrift des § 192 Absatz 1 Nummer 4 SGB V stellt sicher, dass bei versicherungspflichtigen Arbeitnehmern die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung durch den Bezug von Saison-Kurzarbeitergeld nicht unterbrochen wird. Auf die Dauer des Saison-Kurzarbeitergeldbezugs kommt es dabei nicht an.
(2) Nach § 20 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 2. Halbsatz SGB XI bleibt die Versicherungspflicht von Arbeitnehmern in der Pflegeversicherung für die Zeit des Bezugs von Saison-Kurzarbeitergeld unberührt.
Vorherige Seite
Nächste Seite
Weitere Inhalte
Mehr Funktionen für das Fachportal
Ihre Vorteile im Persönlichen Bereich
Registrierten Nutzenden stehen eine Reihe an kostenfreien Funktionen zur Verfügung:
Lesezeichen für die Rechtsdatenbank
Stellen Sie unseren Fachleuten Fragen zu Rechtsthemen im Expertenforum
Informationsservice zu aktuellen SV-Themen und Informationsangeboten der AOK
Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten über den Link „Einloggen“ oben rechts im Portal ein.
Wenn Sie noch nicht registriert sind, legen Sie ein kostenfreies Konto an.